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Schritt 1 von 4 - Angaben zur Person
im Folgenden: "Anspruchsinhaber".
Der Anspruchsinhaber bietet der AdvoFund an, den nachfolgenden Vertrag abzuschließen. Der Vertrag wird erst mit Annahme durch die AdvoFund wirksam. Es gelten die gesetzlichen Widerrufsrechte. Es steht im freien Ermessen des Prozessfinanzierers, das Angebot anzunehmen. Rechtsberatung ist nicht Gegenstand dieses Vertrages. Die rechtliche Vorbereitung und Durchführung des Verfahrens obliegen dem Anspruchsinhaber und der beauftragten Rechtsanwaltskanzlei.
Wenn Sie den Kaufvertrag gerade zur Hand haben, können Sie diesen hier bequem online hochladen. Falls nicht, überspringen Sie diesen Schritt einfach.
Im Folgenden "Vertragsgegenstand".