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Beauftragung: Dieselskandal 2.0 Prozesskostenübernahmevertrag

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Schritt 1 von 4 - Angaben zur Person

25%

Prozesskostenübernahmevertrag zwischen der AdvoFund AG, vertreten durch den Vorstand, Im Zollhafen 2-4, 50678 Köln - im Folgenden "AdvoFund" oder "Prozessfinanzierer" und:
Name*
Geburtsdatum*
Anschrift*

im Folgenden: "Anspruchsinhaber".

Der Anspruchsinhaber bietet der AdvoFund an, den nachfolgenden Vertrag abzuschließen. Der Vertrag wird erst mit Annahme durch die AdvoFund wirksam. Es gelten die gesetzlichen Widerrufsrechte. Es steht im freien Ermessen des Prozessfinanzierers, das Angebot anzunehmen. Rechtsberatung ist nicht Gegenstand dieses Vertrages. Die rechtliche Vorbereitung und Durchführung des Verfahrens obliegen dem Anspruchsinhaber und der beauftragten Rechtsanwaltskanzlei.

Angaben zum Fahrzeugerwerb:

(Im Folgenden "Anspruchsgegner")
Wann haben Sie das Fahrzeug bzw. Wohnmobil erworben?*
Im Folgenden "Datum".
Besitzen Sie das Fahrzeug heute noch?*
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        Im Folgenden "Vertragsgegenstand".

        Beauftragung:

        Prozesskostenübernahmevertrag*
        I. Vertragsgegenstand
        Gegenstand dieses Vertrages ist die Übernahme
        des Kostenrisikos des Anspruchsinhabers für die
        Durchsetzung seiner Ansprüche, einschließlich
        etwa notwendiger Zwangsvollstreckungsmaßnahmen nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen.

        II. Anspruchsbeschreibung
        Der "Anspruchsinhaber" hat am "Datum" mit dem "Anspruchsgegner" einen Vertrag über den "Vertragsgegenstand" geschlossen. Diesbezüglich steht ihm ein Anspruch auf Rückabwicklung und/oder Erhalt einer Kompensationsleistung
        zu. Diese Ansprüche des Anspruchsinhabers
        sind frei von Einreden und Ansprüchen
        Dritter. Die wesentlichen Eckdaten zu dem
        Vertrag des Anspruchsinhabers mit dem Anspruchsgegner ergeben sich aus Anlage 1 dieses Prozesskostenübernahmevertrages.

        III. Erklärungen des Anspruchsinhabers
        III. 1 Der Anspruchsinhaber versichert hiermit,
        dass
        a) alle in der Vorkorrespondenz zu diesem Antrag
        enthaltenen Erklärungen richtig und
        vollständig sind;
        b) ihm keine Tatsachen bekannt sind, die der
        Rechtswirksamkeit oder Durchsetzbarkeit
        der streitigen Ansprüche entgegenstehen
        könnten, insbesondere keine aufrechenbaren
        Gegenforderungen, Zurückbehaltungsoder
        sonstige Gegenrechte bestehen;

        c) er ohne Einschränkungen über die streitigen
        Ansprüche verfügungsberechtigt ist,
        dass sie insbesondere nicht an Dritte abgetreten, verpfändet oder von Dritten gepfändet oder sonst mit Rechten Dritter belastet
        sind;

        d) die Unterlagen, die er selbst oder über den
        von ihm beauftragten Rechtsanwalt dem
        Prozessfinanzierer übergeben hat, den
        Sachverhalt wahrheitsgemäß und vollständig
        wiedergeben;
        e) zwischen ihm und dem Anspruchsgegner
        kein anderer Rechtsstreit anhängig ist, war
        oder zu erwarten ist, der die streitigen Ansprüche
        berühren könnte;
        f) er dem von ihm beauftragten Rechtsanwalt
        Prozessvollmacht sowie Vertretungsmacht
        im Zusammenhang mit der Durchführung
        dieses Prozessfinanzierungsvertrages erteilt
        hat.

        III. 2 Der Anspruchsberechtigte versichert, dass
        der von ihm beauftragte Rechtsanwalt bevollmächtigt
        ist, Erklärungen der AdvoFund
        bezüglich dieses Prozesskostenübernahmevertrages
        entgegenzunehmen.
        III. 3 Der Anspruchsberechtigte versichert außerdem,
        dass er dem von ihm beauftragten
        Rechtsanwalt auch Geldempfangsvollmacht
        erteilt hat.
        III.4 Der Anspruchsberechtigte erklärt sich mit
        der Datenschutzerklärung gemäß Anlage 2
        einverstanden.
        IV. Leistungsumfang der AdvoFund
        IV. 1 Der Prozessfinanzierer behält sich vor, die
        Erfolgsaussichten sowie die Wirtschaftlichkeit
        der Durchsetzung des Anspruchs vor Vertragsschluss zu prüfen und bei überwiegender
        Erfolglosigkeitsprognose und/oder
        fehlender Wirtschaftlichkeit die Prozesskostenübernahme
        abzulehnen.
        IV. 2 Der Prozessfinanzierer übernimmt für den
        Auftraggeber dem Grunde nach alle entstehenden
        Kosten, wie folgt:
        a) Alle außergerichtlich anfallenden Anwaltsgebühren
        nach Rechtsanwaltsvergütungsgesetz
        (RVG) Gerichtskosten, einschließlich
        etwaiger Zeugen- und Sachverständigenauslagen,
        sowie die nach gerichtlicher
        Festsetzung gegebenenfalls an den Klagegegner
        zu zahlenden Kosten; der Prozessfinanzierer
        behält sich vor, die Erforderlichkeit
        einer außergerichtlichen Inanspruchnahme
        des Anspruchsgegners zu prüfen.
        Sollte eine außergerichtliche Inanspruchnahme
        nicht angezeigt oder nicht erfolgsversprechend
        sein, so behält sich der
        Prozessfinanzierer vor, den beauftragten
        Rechtsanwalt anzuweisen, direkt Klage zu
        erheben. In diesem Fall entfällt die Kostenübernahme
        des Prozessfinanziererers für
        die außergerichtlich anfallenden Anwaltsge-
        bühren nach Rechtsanwaltsvergütungsgesetz
        b) die im gerichtlichen Verfahren anfallenden
        Kosten des vom Anspruchsberechtigten
        beauftragten Rechtsanwalts gemäß
        Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG).
        IV. 3 Die Höhe der vom Prozessfinanzierer zu
        übernehmenden Prozesskosten richten
        sich im Einzelnen nach den tatsächlichen
        Streitwerten.
        IV. 4 Sämtliche Zahlungen wird der Prozessfinanzierer
        unmittelbar zu Händen des vom
        Antragsteller beauftragten Rechtsanwalts
        leisten. Hierfür erteilt der Anspruchsinhaber
        dem Rechtsanwalt eine Geldempfangsvollmacht.
        Weiterhin wird der Anspruchsinhaber
        den beauftragten Rechtsanwalt anweisen,
        Zahlungen des Anspruchsgegners zur
        Abwicklung der Ansprüche aus diesem Vertrag
        entgegenzunehmen sowie die Zahlungen
        an der Prozesfinanzierer weiterzuleiten.
        Der Anspruchsinhaber wird diese Anweisung
        nicht widerrufen.
        Eine Zahlung des Prozessfinanzierers an
        den Antragsteller ist ausgeschlossen, es
        sei denn, dieser weist unter Vorlage von
        Belegen nach, dass er die entsprechenden
        Zahlungen an den Kostengläubiger bereits
        selbst vorgenommen hat.
        IV. 5 Der Prozessfinanzierer sichert dem Anspruchsinhaber
        zu, dass im Falle einer erfolglosen
        Anspruchsdurchsetzung keine an
        den beauftragten Rechtsanwalt geleisteten
        Zahlungen zurückgefordert werden. Diese
        Zusicherung greift nicht, soweit die Erfolglosigkeit
        des Vorgehens auf einem Mitverschulden
        des Auftraggebers beruht, insbesondere
        durch Verschweigen von Informationen,
        nicht Einreichen vollständiger Unterlagen,
        o. Ä.
        IV. 6 Wird der Anspruchsinhaber gleich aus welcher
        Angelegenheit in Anspruch genommen,
        so ist eine Verteidigung und die hierfür
        anfallenden Kosten nicht von diesem Vertrag
        umfasst. Auf Nachfrage des Anspruchsinhabers
        wird der Prozessfinanzierer die Sache prüfen und ggf. auch Kostenschutz
        erteilen. Die Konditionen sind in jedem
        Einzelfall zu verhandeln.
        V. Erfolgsbeteiligung der AdvoFund
        und Rückzahlungsmodalitäten
        V. 1 Wird der Anspruch des Anspruchsinhabers
        erfolgreich gegen den Anspruchsgegner
        durchgesetzt, stehen dem Prozessfinanzierer
        25 % des zu Gunsten des Anspruchsinhabers
        erstrittenen oder verglichenen Betrages
        (Erlös) brutto – also inkl. Mehrwertsteuer
        – zu. Für den Fall, dass der Anspruchsinhaber
        das Ziel verfolgt, sein Fahrzeug
        zu behalten und Schadensersatz zu
        verlangen, beträgt der Erlösanteil des Finanzierers
        50% des Erlöses. Für den Fall,
        dass der Anspruchsinhaber sein Fahrzeug
        vor oder nach Klageerhebung verkauft und
        Schadensersatz geltend macht, ist statt der
        Rückgabe des Fahrzeugs ein Wertersatz zu
        leisten. Die Höhe des Wertersatzes entspricht
        dem marktüblichen Preis des Fahrzeugs
        bzw. dem nachweislich erzielten Verkaufspreis
        zum Zeitpunkt des Verkaufs. Der
        Erlösanteil des Finanzierers 50% des Erlöses
        V. 2 Sollte der Erlös nicht aus liquiden Mitteln
        bestehen, so hat der Prozessfinanzierer
        Anspruch auf Zahlung eines Anteils des
        Verkehrswertes des Vermögensgegenstandes
        oder sonstigen Vermögensvorteils in
        Höhe von 50%, den der Anspruchsinhaber
        durch die finanzierte Rechtsdurchsetzung
        erlangt.
        V. 3 Zum Erlös der finanzierten Anspruchsdurchsetzung
        gehört jeder unmittelbar
        durch eine gerichtliche oder behördliche
        Entscheidung, einen Vergleich, ein Anerkenntnis
        oder durch sonstige Rechtsgeschäfte
        bei einem, mehreren oder allen Anspruchsinhabern
        eintretende Vermögensvorteil
        einschließlich der Befreiung von Verbindlichkeiten
        sowie jede Leistung auf die
        streitigen Ansprüche, auf die im Zusammenhang
        mit der finanzierten Rechtsdurchsetzung
        entstandenen Ansprüche oder auf
        solche Ansprüche, die an die Stelle solcher
        Ansprüche getreten sind. Zinsen aus den
        streitigen Ansprüchen und Umsatzsteuerbeträge,
        die in den streitigen Ansprüchen
        enthalten sind, gehören ebenfalls zum Erlös.
        Der Erlös wird durch Steuerverbindlichkeiten
        des Anspruchsinhabers nicht gemindert.
        V. 4 Im Übrigen erhält der Prozessfinanzierer
        bei erfolgreicher Anspruchsdurchsetzung
        alle finanzierten Kosten, wie z.B. Gerichtskosten,
        Sachverständigenauslagen, Zeugengelder
        u.Ä., ausgenommen denen bei
        dem vom Anspruchsinhaber beauftragten
        Rechtsanwalt entstandenen Kosten gemäß
        RVG, zurück, sobald diese vom Anspruchsgegner
        erstattet wurden.
        V. 5 Der Anspruch des Prozessfinanzierers auf
        Rückzahlung der finanzierten Prozesskosten
        und auf Zahlung der Erfolgsbeteiligung
        ist fällig, sobald der Erlös der finanzierten
        Anspruchsdurchsetzung einem, mehreren
        oder allen Anspruchsinhabern oder dem
        von ihm/ihnen beauftragten Rechtsanwälte
        zufließt oder bei einem, mehreren oder allen
        Anspruchsinhabern ein sonstiger Vermögensvorteil
        eintritt.
        V. 7 Der Erlös aus etwaigen Kostenerstattungsansprüchen
        nach den §§ 91ff. ZPO oder
        aufgrund eines Vergleichs steht dem Prozessfinanzierer
        zur Deckung der von ihm
        übernommenen Kosten zu.
        Der Anspruchsinhaber tritt insoweit seine
        möglichen Kostenerstattungsansprüche
        gegen den Anspruchsgegner an den Prozessfinanzierer
        ab. Der Prozessfinanzierer
        nimmt die Abtretung an.
        VI. Pflichten des Anspruchsinhabers
        VI. 1 Der Anspruchsinhaber verpflichtet sich, den
        Bestimmungen dieses Vertrages Folge zu
        leisten sowie alles zu unternehmen, was
        zur Erreichung des Vertragsziels – nämlich
        der erfolgreichen rechtskräftigen Durchsetzung
        seiner Ansprüche gegen den Anspruchsgegner
        durch den von ihm beauftragten
        Rechtsanwalt – dienlich ist.
        VI. 2 Der Anspruchsinhaber wird dem Rat seines
        Rechtsanwalts Folge leisten, sofern keine
        Regelungen dieses Vertrages entgegenstehen.
        VI. 3 Für folgende Handlungen hat der Anspruchsberechtigte
        die Zustimmung des
        Prozessfinanzierers schriftlich einzuholen:
        a) Unterbrechung oder Beendigung des
        gerichtlichen Verfahrens;
        b) die gütliche Beilegung der Ansprüche.
        Lehnt der Prozessfinanzierer die Einigung
        mangels Wirtschaftlichkeit ab, so
        bleibt es dem Anspruchsinhaber unbenommen,
        eine Einigung dennoch zu
        treffen. Allerdings ist der Anspruchsinhaber
        dann verpflichtet den Prozessfinanzierer
        von einer für ihn negativen
        Kostenquote freizustellen und die Differenz
        zum im Urteilswege erreichbaren
        Vorteil auszugleichen.;
        c) sonstige Verfügungen über den Anspruch
        durch den Anspruchsinhaber;
        d) Veräußerung des Streitgegenständlichen
        Objektes (Immobilie, KFZ o.ä.);
        e) von dem Rat des Anwalts abweichende
        Handlungen;
        f) Änderungen und/oder Kündigung des
        mit dem Anwalt geschlossenen Mandatsvertrages;
        g) Veröffentlichung von Schriftstücken und
        Informationen über alle Angelegenheiten,
        die im weitesten Sinne im Zusammenhang
        mit der Prozessfinanzierung
        und dem Prozessfinanzierer stehen, mit
        Ausnahme der Offenlegung an den
        Rechtsanwalt des Auftraggebers.
        h) Einlegen von Rechtsmitteln bei Unterliegen
        in der ersten oder zweiten Instanz
        oder einem Versäumnisurteil gegen den
        Anspruchsinhaber.
        VI. 4 Der Anspruchsinhaber wird dem Rechtsanwalt
        und den Prozessfinanzierer unverzüglich
        informieren, soweit ihm Gelder oder
        geldwerte Vorteile aus der Geltendmachung
        unmittelbar zugehen und diese an den
        Rechtsanwalt weiterleiten.
        VI. 5 Der Anspruchsinhaber wird den Prozessfinanzierer
        so stellen, als hätten die / der Schuldner die Klageforderung und die Prozesskosten
        vollständig bezahlt, wenn eine
        Verletzung der Vertragspflichten des Antragstellers
        oder dessen sonstige Handlungen
        / Unterlassungen die Erfolglosigkeit der
        Geltendmachung bewirkt haben. Gleiches
        gilt, wenn der Anspruchsinhaber z.B. durch
        den Verkauf seines Fahrzeugs einen Umstand
        herbeiführt, der zu einer Unwirtschaftlichkeit
        der Durchführung des Verfahrens für
        den Prozessfinanzierer führt. Weiterhin sind
        alle bis dahin verauslagten Gebühren durch
        den Prozessfinanzierer zurückzuerstatten.
        Dem Anspruchsinhaber bleibt es unbenommen,
        einen geringeren Schaden nachzuweisen.
        Vermindert sich die eingeklagte Gesamtschadenersatzforderungen
        durch eine
        der in VI.3 lit. a)-h) genannten Handlungen,
        so behält der Prozessfinanzierer sich die Erhöhung
        seiner Erfolgsbeteiligung gem.V.1.
        auf bis zu 50% vor.
        VII. Haftung
        VII. 1 Der Prozessfinanzierer haftet nur für Schäden,
        die auf der Verletzung einer wesentlichen
        Vertragspflicht oder auf einem vorsätzlichen
        oder grob fahrlässigen Verhalten des
        Prozessfinanzierers, seiner gesetzlichen
        Vertreter oder Erfüllungshilfen beruhen.
        VII. 2 Wird eine wesentliche Vertragspflicht leicht
        fahrlässig verletzt, ist die Haftung auf den
        vorhersehbaren vertragstypischen Schaden
        begrenzt.
        VII. 3 Eine darüberhinausgehende Haftung des
        Prozessfinanzierers auf Schadensersatz ist
        ausgeschlossen. Die Haftung wegen
        schuldhafter Verletzung von Leben, Körper
        und Gesundheit nach den gesetzlichen
        Bestimmungen bleibt unberührt.
        VIII. Streitschlichtung
        VIII. 1 Für diesen Vertrag gilt deutsches Recht mit
        Ausnahme der Bestimmungen des internationalen
        Rechts.
        VIII. 2 Für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag
        ist, soweit nicht gesetzlich zwingend etwas
        anderes bestimmt ist, als Gerichtsstand für
        Vollkaufleute das für D-50678 Köln örtlich
        und sachlich zuständige Gericht vereinbart.
        VIII. 3 Die EU-Kommission stellt eine Plattform für
        die außergerichtliche Online-Streitbeilegung
        (OS-Plattform) breit, die unter
        https://ec.europa.eu/consumers/odr aufrufbar
        ist.
        Die AdvoFund ist weder bereit noch verpflichtet,
        an einem Streitbeilegungsverfahren
        vor einer Verbraucherschlichtungsstelle
        teilzunehmen.
        IX. Kündigung / Erfüllungsort / Sonstiges
        IX. 1 Jede Änderung dieses Vertrages bedarf der
        Schriftform.
        IX. 2 Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages
        nichtig oder unwirksam sein oder
        werden, berührt dies nicht die Wirksamkeit
        der übrigen Bestimmungen. Die Parteien
        sind sich einig, dass dann eine wirksame
        Regelung gelten soll, deren Wirkung der
        wirtschaftlichen und tatsächlichen Zielsetzung
        am nächsten kommt. Gleiches gilt entsprechend
        bei Lückenhaftigkeit des Vertrages.
        IX. 3 Der Prozessfinanzierer kann diesen Vertrag
        einseitig durch schriftliche Erklärung
        mit sofortiger Wirkung kündigen und die
        Übernahme von Prozesskosten einstellen,
        sofern der Anspruchsinhaber erst- oder
        zweitinstanzlich unterliegt. Das Recht zur
        ordentlichen Kündigung wird im Übrigenausgeschlossen.
        Die Kündigung aus wichtigem
        Grund bleibt hiervon unberührt.
        IX. 4 Für die AdvoFund liegt insbesondere ein
        wichtiger Grund vor, wenn mit begründeter
        Wahrscheinlichkeit keine Erfolgsbeteiligung
        aus der Geltendmachung zu erwarten ist.
        wenn mit begründeter Wahrscheinlichkeit
        keine Erfolgsbeteiligung aus der Geltendmachung
        zu erwarten ist. Dies ist vor allem
        dann der Fall, wenn sich die Erfolgsaussichten
        des geltend gemachten Anspruchs
        aufgrund obergerichtlicher Rechtsprechung/
        Rechtsprechungsänderung signifikant
        nachteilig ändert und ein obsiegendes
        Urteil nicht mehr zu erwarten ist. Ein wichtiger
        Grund liegt auch dann vor, wenn der
        Anspruchsinhaber gegenüber dem Prozessfinanzierer
        falsche Angaben gemacht
        hat, die dazu führen, dass das Verfahren
        unwirtschaftlich wird oder sich dadurch die
        Erfolgsaussichten verschlechtern. Führt danach
        der Anspruchsinhaber die Geltendmachung
        weiter, so räumt er dem Prozessfinanzierer
        das Recht auf Auskunft über das
        Ergebnis der Geltendmachung ein und erstattet
        in Höhe des Streiterfolgs die von der
        AdvoFund finanzierten Prozesskosten.
        IX. 5 Soweit gesetzlich zulässig ist ausschließlicher
        Gerichtsstand für alle Streitigkeiten
        aus oder im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung
        Köln.
        IX. 6 Zu diesem Vertrag bestehen keine weiteren
        mündlichen Nebenabreden.
        IX. 7 Der Prozessfinanzierer erhebt, verarbeitet
        und nutzt die personenbezogenen Daten des Anspruchsinhabers
        auf Grundlage der geltenden datenschutzrechtlichen
        Vorschriften. Der Prozessfinanzierer
        verpflichtet sich zur Einhaltung sämtlicher
        anwendbarer Datenschutzvorschriften
        Anlage 1: Ergänzende Personen- / Sachangaben
        Anlage 2: Datenschutzerklärung
        Widerrufsbelehrung*
        Sie haben das Recht, binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns,

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        mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.


        Folgen des Widerrufs:
        Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
        Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

        Besonderer Hinweis zum vorzeitigen Erlöschen des Widerrufsrechts:
        Das Widerrufsrecht erlischt, bei einem Vertrag zur Erbringung von Dienstleistungen, wenn die Dienstleistung vollständig erbracht wurde und mit der Ausführung der Dienstleistung erst begonnen wurde, nachdem der Verbraucher dazu seine ausdrückliche Zustimmung gegeben hat und gleichzeitig seine Kenntnis davon bestätigt hat, dass er sein Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung durch den Unternehmer verliert.
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        IP-Adresse des anfragenden Rechners,
        Datum und Uhrzeit des Zugriffs,
        Die genannten Daten werden durch uns zu folgenden Zwecken verarbeitet:

        Gewährleistung eines reibungslosen Verbindungsaufbaus der Website,
        Gewährleistung einer komfortablen Nutzung unserer Website,
        Auswertung der Systemsicherheit und -stabilität sowie
        zu weiteren administrativen Zwecken.
        Die Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f DSGVO. Unser berechtigtes Interesse folgt aus oben aufgelisteten Zwecken zur Datenerhebung. In keinem Fall verwenden wir die erhobenen Daten zu dem Zweck, Rückschlüsse auf Ihre Person zu ziehen.

        Darüber hinaus setzen wir beim Besuch unserer Website Cookies sowie Analysedienste ein. Nähere Erläuterungen dazu erhalten Sie unter den Ziff. 4 und 5 dieser Datenschutzerklärung.

        b) Bei Nutzung unseres Kontaktformulars
        Bei Fragen jeglicher Art bieten wir Ihnen die Möglichkeit, mit uns über ein auf der Website bereitgestelltes Formular Kontakt aufzunehmen. Dabei ist die Angabe einer gültigen E-Mail-Adresse sowie ihres Namens erforderlich, damit wir wissen, von wem die Anfrage stammt und um diese beantworten zu können. Weitere Angaben können freiwillig getätigt werden.

        Die Datenverarbeitung zum Zwecke der Kontaktaufnahme mit uns erfolgt nach Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. a DSGVO auf Grundlage Ihrer freiwillig erteilten Einwilligung. Die für die Benutzung des Kontaktformulars von uns erhobenen personenbezogenen Daten werden nach Erledigung der von Ihnen gestellten Anfrage automatisch gelöscht.

        2. Erhebung und Speicherung personenbezogener Daten sowie Art und Zweck von deren Verwendung
        Neben der rein informatorischen Nutzung unserer Website bieten wir verschiedene Leistungen an, die Sie bei Interesse nutzen können. Dazu müssen Sie in der Regel weitere personenbezogene Daten angeben, die wir zur Erbringung der jeweiligen Leistung nutzen und für die die zuvor genannten Grundsätze zur Datenverarbeitung gelten.

        Teilweise bedienen wir uns zur Verarbeitung Ihrer Daten externer Dienstleister. Diese wurden von uns sorgfältig ausgewählt und beauftragt, sind an unsere Weisungen gebunden und werden regelmäßig kontrolliert.
        Weiterhin können wir Ihre personenbezogenen Daten an Dritte weitergeben, wenn Vertragsabschlüsse oder ähnliche Leistungen von uns gemeinsam mit Partnern angeboten werden.

        Nähere Informationen hierzu erhalten Sie bei Angabe Ihrer personenbezogenen Daten oder untenstehend in der Beschreibung des Angebotes.
        Soweit unsere Dienstleister oder Partner ihren Sitz in einem Staat außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumen (EWR) haben, informieren wir Sie über die Folgen dieses Umstands in der Beschreibung des Angebotes.

        4. Weitergabe von Daten
        Eine Übermittlung Ihrer persönlichen Daten an Dritte zu anderen als den bereits aufgeführten Zwecken findet nicht statt. Wir geben Ihre persönlichen Daten nur an Dritte weiter, wenn:

        Sie Ihre nach Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. a DSGVO ausdrückliche Einwilligung dazu erteilt haben,
        die Weitergabe nach Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f DSGVO zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen erforderlich ist und kein Grund zur Annahme besteht, dass Sie ein überwiegendes schutzwürdiges Interesse an der Nichtweitergabe Ihrer Daten haben,
        für den Fall, dass für die Weitergabe nach Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. c DSGVO eine gesetzliche Verpflichtung besteht, sowie
        dies gesetzlich zulässig und nach Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. b DSGVO für die Abwicklung von Vertragsverhältnissen mit Ihnen erforderlich ist.
        5. Cookies
        Wir setzen auf unserer Seite Cookies ein. Hierbei handelt es sich um kleine Dateien, die Ihr Browser automatisch erstellt und die auf Ihrem Endgerät (Laptop, Tablet, Smartphone o.ä.) gespeichert werden, wenn Sie unsere Seite besuchen. Cookies richten auf Ihrem Endgerät keinen Schaden an, enthalten keine Viren, Trojaner oder sonstige Schadsoftware.

        In dem Cookie werden Informationen abgelegt, die sich jeweils im Zusammenhang mit dem spezifisch eingesetzten Endgerät ergeben. Dies bedeutet jedoch nicht, dass wir dadurch unmittelbar Kenntnis von Ihrer Identität erhalten.

        Der Einsatz von Cookies dient einerseits dazu, die Nutzung unseres Angebots für Sie angenehmer zu gestalten. So setzen wir sogenannte Session-Cookies ein, um zu erkennen, dass Sie einzelne Seiten unserer Website bereits besucht haben. Diese werden nach Verlassen unserer Seite automatisch gelöscht.

        Darüber hinaus setzen wir ebenfalls zur Optimierung der Benutzerfreundlichkeit temporäre Cookies ein, die für einen bestimmten festgelegten Zeitraum auf Ihrem Endgerät gespeichert werden. Besuchen Sie unsere Seite erneut, um unsere Dienste in Anspruch zu nehmen, wird automatisch erkannt, dass Sie bereits bei uns waren und welche Eingaben und Einstellungen sie getätigt haben, um diese nicht noch einmal eingeben zu müssen.

        Zum anderen setzten wir Cookies ein, um die Nutzung unserer Website statistisch zu erfassen und zum Zwecke der Optimierung unseres Angebotes für Sie auszuwerten (siehe Ziff. 5). Diese Cookies ermöglichen es uns, bei einem erneuten Besuch unserer Seite automatisch zu erkennen, dass Sie bereits bei uns waren. Diese Cookies werden nach einer jeweils definierten Zeit automatisch gelöscht.

        Die durch Cookies verarbeiteten Daten sind für die genannten Zwecke zur Wahrung unserer berechtigten Interessen sowie der Dritter nach Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f DSGVO erforderlich.

        Die meisten Browser akzeptieren Cookies automatisch. Sie können Ihren Browser jedoch so konfigurieren, dass keine Cookies auf Ihrem Computer gespeichert werden oder stets ein Hinweis erscheint, bevor ein neuer Cookie angelegt wird. Die vollständige Deaktivierung von Cookies kann jedoch dazu führen, dass Sie nicht alle Funktionen unserer Website nutzen können.

        6. Widerspruchsrecht
        Sofern Ihre personenbezogenen Daten auf Grundlage von berechtigten Interessen gemäß Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f DSGVO verarbeitet werden, haben Sie das Recht, gemäß Art. 21 DSGVO Widerspruch gegen die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten einzulegen, soweit dafür Gründe vorliegen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben oder sich der Widerspruch gegen Direktwerbung richtet. Im letzteren Fall haben Sie ein generelles Widerspruchsrecht, das ohne Angabe einer besonderen Situation von uns umgesetzt wird.

        Möchten Sie von Ihrem Widerrufs- oder Widerspruchsrecht Gebrauch machen, genügt eine E-Mail an info@mingers.law.

        7. Datensicherheit
        Wir verwenden innerhalb des Website-Besuchs das verbreitete SSL-Verfahren (Secure Socket Layer) in Verbindung mit der jeweils höchsten Verschlüsselungsstufe, die von Ihrem Browser unterstützt wird. In der Regel handelt es sich dabei um eine 256 Bit Verschlüsselung. Falls Ihr Browser keine 256-Bit Verschlüsselung unterstützt, greifen wir stattdessen auf 128-Bit v3 Technologie zurück. Ob eine einzelne Seite unseres Internetauftrittes verschlüsselt übertragen wird, erkennen Sie an der geschlossenen Darstellung des Schüssel- beziehungsweise Schloss-Symbols in der unteren Statusleiste Ihres Browsers.

        Wir bedienen uns im Übrigen geeigneter technischer und organisatorischer Sicherheitsmaßnahmen, um Ihre Daten gegen zufällige oder vorsätzliche Manipulationen, teilweisen oder vollständigen Verlust, Zerstörung oder gegen den unbefugten Zugriff Dritter zu schützen. Unsere Sicherheitsmaßnahmen werden entsprechend der technologischen Entwicklung fortlaufend verbessert.

        8. Externes Hosting
        Diese Website wird bei einem externen Dienstleister gehostet (Hoster). Personenbezogenen Daten, die auf dieser Website erfasst werden, werden auf den Servern des Hosters gespeichert. Hierbei kann es sich v. a. um IP-Adressen, Kontaktanfragen, Meta- und Kommunikationsdaten, Vertragsdaten, Kontaktdaten, Namen, Webseitenzugriffe und sonstige Daten, die über eine Website generiert werden, handeln.

        Der Einsatz des Hosters erfolgt zum Zwecke der Vertragserfüllung gegenüber unseren potenziellen und bestehenden Kunden (Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO) und im Interesse einer sicheren, schnellen und effizienten Bereitstellung unseres Online-Angebots durch einen professionellen Anbieter (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO).

        Unser Hoster wird Ihre Daten nur insoweit verarbeiten, wie dies zur Erfüllung seiner Leistungspflichten erforderlich ist und unsere Weisungen in Bezug auf diese Daten befolgen.

        Abschluss eines Vertrages über Auftragsverarbeitung

        Um die datenschutzkonforme Verarbeitung zu gewährleisten, haben wir einen Vertrag über Auftragsverarbeitung mit unserem Hoster geschlossen.

        9. Aktualität und Änderung dieser Datenschutzerklärung
        Diese Datenschutzerklärung ist aktuell gültig und hat den Stand Mai 2018.

        Durch die Weiterentwicklung unserer Website und Angebote darüber oder aufgrund geänderter gesetzlicher beziehungsweise behördlicher Vorgaben kann es notwendig werden, diese Datenschutzerklärung zu ändern. Die jeweils aktuelle Datenschutzerklärung kann jederzeit auf der Website unter https://www.mingers-smart-legal.de/datenschutzerklaerung/ von Ihnen abgerufen und ausgedruckt werden.
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        unterzeichnet am 28. Oktober 2025.
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